❌ Welche Sendungen kann Postflex nicht annehmen?

Beim Abschluss eines Vertrages stellst du uns eine umfangreiche Post- und Zustellungsvollmacht aus. Diese ermöglicht es uns, Post in deinem Namen zu empfangen. Das beinhaltet ausdrücklich auch Schriftstücke in behördlichen Angelegenheiten, insbesondere Verfahren vor den deutschen Gerichten, sowie behördliche Zustellungen wie Anträge, Klagen, Bescheide, Mitteilungen und Ladungen.

 

Nicht annehmen können wir hingegen Zustellungen von Strafgerichten und/oder Strafverfolgungsbehörden. Diese müssen nämlich, zur Wahrung der Parteirechte, prinzipiell persönlich an die betroffene Person übergeben werden. Dazu wird der behördlich registrierte Wohnsitz dieser Person herangezogen, sodass eine ladungsfähige Anschrift hier nicht von Bedeutung ist.

Eine Zustellungsvollmacht zu strafprozessualen Sendungen würde zudem Ansprüchen unterliegen, die wir derzeit nicht erfüllen. Hier bedarf es nämlich einer natürlichen Person als konkrete/r AnsprechpartnerIn. Das bedeutet, dass jemand vom Postflex-Team persönlich bevollmächtigt werden müsste – aktuell erfolgt die Vollmachtserteilung jedoch an die Postflex GmbH.

 

Da unsere umfassende Post- und Zustellungsvollmacht jedoch für jegliche andere amtliche Kommunikation gilt, ist die Ladungsfähigkeit unserer Adresse weiterhin gewährt.