Impressumspflicht nach § 5 DDG fĂŒr Blogs und Privatpersonen: Was ihr beachten mĂŒsst.
Der § 5 Absatz 1 (Nr.1-7) des DDG enthĂ€lt eine Reihe an Anforderungen an Inhalt und Umfang der Impressumspflicht. Nummer 1 und 2 sind dabei fĂŒr alle Pflicht:
- den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusĂ€tzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben ĂŒber das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschlieĂlich der Adresse der elektronischen Post (âŠ)
FĂŒr alle anderen Gruppen (Freiberufler, Gewerbetreibende etc.) sind die Nummern 3 bis 7 entsprechend abzugleichen.
Unter der Annahme, dass ihr hobbymĂ€Ăig oder aus fachlichen Ambitionen heraus einen Blog als Privatperson betreibt benötigt ihr im Impressum also mindestens:
- Familienname
- Vorname (mindestens einer ausgeschrieben)
- VollstÀndige (ladungsfÀhige) Postanschrift
- Kontaktinformationen, z.B.
- E-Mail-Adresse und
- mindestens eine weitere elektronische oder nicht-elektronische Kontaktmöglichkeit, wie einer Telefonnummer
FĂŒr die Erstellung eines entsprechenden Impressums existieren eine Vielzahl geeigneter Generatoren im Internet, welche neben dem eigentlichen Impressum auch die Angaben zur âDatenschutzerklĂ€rungâ abdecken. Denkt bitte auch daran, dass euer Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar und gut leserlich sein sollte. Verwendet am besten direkt den Begriff âImpressumâ und stellt es in den Footer oder Header eurer Homepage, sodass es von ĂŒberall schnell erreichbar ist.