⚖️ Was bedeutet "ladungsfähig"?

Im Falle eines Rechtsstreits müssen alle Parteien in der Lage sein, schnell und effektiv Kontakt zu euch herzustellen. Sie ermöglicht zudem die Zustellung einer Klage oder Ladung.

Oft steckt der Teufel im Detail. Dies gilt auch bei den Angaben im Impressum, in denen eine ladungsfähige Anschrift gefordert wird. Die Anforderungen an die Ladungsfähigkeit werden u.a. in §§ 253 Abs. 2 Nr 1, 130 Nr. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) definiert:

Die Klageschrift muss enthalten:
die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts (…)

bzw.

Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:
die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen (…)


Oberstes Ziel ist hier in erster Linie der Verbraucher- und Wettbewerbsschutz. Im Falle eines Rechtsstreits müssen alle Parteien in der Lage sein, schnell und effektiv Kontakt zu euch herzustellen. Sie ermöglicht zudem die Zustellung einer Klage oder Ladung.

Viele private Blogger und Homepage-Betreiber stellen die Anforderung für eine derartig umfangreiche Impressumspflicht (verständlicherweise) regelmäßig in Frage. Schließlich möchte Niemand, der seine neusten Bastelarbeiten oder Leckereien mit der Welt teilt, auch gleiches mit seiner Privatanschrift machen. Dennoch wird mangels Alternativen genau das erwartet.

Die Angabe eines Postfachs ist dabei leider auch nicht ausreichend. Denn sie erschwert die Möglichkeit, Schriftstücke ohne Umwege euch zuzustellen. Um eine ladungsfähige Adresse zu besitzen ist es erforderlich, dass eine von euch bevollmächtigte Person Post und Briefe persönlich in eurem Namen entgegennehmen und diese umgehend an euch weiterleiten kann. Der Adress-Schutz bietet genau diesen Service an.