🕵️‍♂️🏡Kann meine Privatadresse von jedem beim Gewerbezentralregister angefordert werden?

Das Gewerbezentralregister (GZR) beinhaltet mit Gewerben zusammenhängende BuĂźgeld- und Verwaltungsentscheidungen. Es erfasst nicht jegliche Gewerbetreibende Deutschlands, auch wenn dies häufig angenommen wird. 

Einzelne Gewerbe werden im Register der jeweiligen örtlichen Kommune gefĂĽhrt. Hier werden alle relevanten Informationen gemäß §14 der Gewerbeordnung erfasst. Dazu zählen Informationen zu den Geschäftsinhabenden sowie zum Betrieb selbst.  

Die Gewerberegister sind keine öffentlich zugänglichen Register. Möchte also jemand beispielsweise die Adresse eines Gewerbes erfahren, muss diese Person zunächst wissen, bei welcher Kommune das Gewerbe gemeldet ist. Beim zuständigen Gewerbeamt kann dann ein kostenpflichtiger Antrag auf Auskunft gestellt werden. Da kein Rechtsanspruch auf die Weitergabe der Daten besteht, entscheidet die verantwortliche Behörde dann individuell, ob der Antrag genehmigt wird.

Quellen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Gewerbezentralregister_node.html

https://sevdesk.de/lexikon/gewerberegister/