Ja, das können wir!
Postflex® kann für dich als inländischer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 123 der Abgabenordnung (AO) auftreten.
🔍 Worum geht’s bei § 123 AO überhaupt?
Wenn du keinen Wohnsitz oder Sitz in Deutschland oder der EU/EWR hast, kann das Finanzamt von dir verlangen, dass du eine empfangsberechtigte Person oder Organisation mit Sitz in Deutschland benennst.
Diese Empfangsbevollmächtigung ist wichtig, weil:
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Zustellungen an ausländische Adressen oft problematisch, teuer oder unsicher sind,
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wichtige Bescheide, Fristen oder Rückfragen dich trotzdem zuverlässig erreichen müssen,
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und Fristversäumnisse ohne nachgewiesenen Zugang rechtlich oft zu deinen Ungunsten ausgelegt werden.
Wenn du keinen Empfangsbevollmächtigten benennst, gelten Schreiben des Finanzamts nach Ablauf fester Fristen automatisch als zugestellt – egal ob du sie erhalten hast oder nicht. Genau das kann teuer werden.
✅ Was übernimmt Postflex® für dich?
Als Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 123 AO kümmern wir uns darum, dass du verlässlich steuerliche Schreiben bekommst, ohne selbst physisch in Deutschland präsent zu sein.
Konkret heißt das:
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Wir stellen dir unsere ladungsfähige deutsche Adresse zur Verfügung.
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Wir empfangen alle Schreiben, Bescheide und sonstige Post des Finanzamts für dich.
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Wir dokumentieren den Eingang mit Datumsstempel.
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Wir leiten die Post sicher digital oder auf Wunsch physisch an dich weiter
🚀 Fazit
Postflex® übernimmt für dich die offizielle Zustelladresse in Deutschland.
Du musst dich nicht um umständliche Zustellungen, internationale Postwege oder verpasste Fristen sorgen. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf – professionell, dokumentiert und fristgerecht.