🗺️Kann ich Postflex aus dem Ausland nutzen?

Die Anforderungen an das Impressum ähneln sich in den EU-Ländern meist sehr. Zwar gilt das "Herkunftslandprinzip", nachdem nur die Vorgaben des Staates relevant sind, in welchem die Online-Präsenz ihren Sitz hat. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.

 

Sind die angebotenen Inhalte (auch) auf Verbraucher*innen aus Deutschland gerichtet, müssen die Pflichtangaben nach §5 DDG beachtet werden. Das soll verhindern, dass das deutsche Gesetz durch eine Sitzverlagerung ins Ausland umgangen wird.

Quelle: Impressum: Was muss rein - und in welcher Sprache?; Autor: Dr. Daniel S. Huber, Rechtsanwalt

 

Hier findest du eine Liste mit Ländern, aus denen der Adress-Schutz von Postflex genutzt werden kann: 

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern
  • Liechtenstein
  • Schweiz