Die Anforderungen an das Impressum ähneln sich in den EU-Ländern meist sehr. Zwar gilt das "Herkunftslandprinzip", nachdem nur die Vorgaben des Staates relevant sind, in welchem die Online-Präsenz ihren Sitz hat. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Sind die angebotenen Inhalte (auch) auf Verbraucher*innen aus Deutschland gerichtet, müssen die Pflichtangaben nach §5 DDG beachtet werden. Das soll verhindern, dass das deutsche Gesetz durch eine Sitzverlagerung ins Ausland umgangen wird.
Quelle: Impressum: Was muss rein - und in welcher Sprache?; Autor: Dr. Daniel S. Huber, Rechtsanwalt
Hier findest du eine Liste mit Ländern, aus denen der Adress-Schutz von Postflex genutzt werden kann:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
- Liechtenstein
- Schweiz