Wir setzen uns für den Schutz eurer Privatsphäre ein und geben grundsätzlich keine Kundendaten oder Anschriften an Dritte weiter – auch nicht an Strafverfolgungsbehörden, wenn es sich lediglich um eine Anfrage zur Herausgabe handelt. Der Datenschutz und die Wahrung eurer Rechte stehen für uns an erster Stelle.
Allerdings sind wir gesetzlich verpflichtet, auf eine staatsanwaltliche Anordnung zu reagieren. Sollte also eine rechtskräftige Anordnung vorliegen, müssen wir die entsprechenden Daten an die zuständigen Behörden weitergeben.
Der Adress-Schutz bietet ausdrücklich keinen Raum für kriminelle Aktivitäten im Internet oder unterstützt diese in anderer Form. Sollte also einmal der Fall eintreten, dass eine Person oder Institution Rechtsansprüche gegen euch geltend macht, so wird Adress-Schutz eure Adresse weitergeben, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt. So beugen wir vor, dass eine mögliche Vorführung/Vorladung durch Gerichte im Ernstfall durch unseren Service verhindert wird.
Wenn beispielsweise gegen einen Blogbetreiber strafrechtlich verhandelt würde, er zu einem Gerichtstermin geladen würde und nicht erscheinen würde, wird die Polizei losgeschickt. Ziel wäre es, ihn abzuholen und mit Zwang vorzuführen. Dies wäre natürlich unter der Adress-Schutz-Anschrift nicht möglich. Eine gerichtliche Vorführung bzw. strafrechtliche Verfolgung möchten wir im Ernstfall nicht behindern.
Zudem unterstellen wir, dass ihr mit dem Adress-Schutz lediglich eure Privatsphäre sichern und die Impressumspflicht erfüllen wollt sowie unliebsame Werbung oder „Fanpost“, geschweige denn -Besuche, zu vermeiden. 🙂